Augsburg,

Fortbildung für unsere CE Kraftfahrer

Jeder Kraftfahrer muss sein Fahrzeug kennen und auch bedienen können. Dies ist aber nicht gerade leicht, denn bei der Vielzahl an Fahrzeugen im THW muss man dazu schon einiges wissen. Deshalb fand an diesem Samstag eine Fortbildung für unsere CE Kraftfahrer statt, wobei sie die unterschiedlichen Fahrzeuge kennenlernten und fahren konnten.

Üben mit dem Ladekran (Bild: Michael Wetzel, THW Augsburg)

Ein Kraftfahrer zu sein ist nicht so leicht, wie es sich im ersten Moment vielleicht anhören mag. Gerade wenn man sich mit so vielen verschiedenen Fahrzeugen auskennen sollte, wie sie bei uns im THW vorkommen. Da kann es im Einsatzfall schon mal vonnöten sein, dass ein Fahrer einmal unterschiedliche Fahrzeuge fahren muss. Um möglichst viele Kraftfahrer für unsere Fahrzeuge zur Verfügung zu haben, werden fortlaufend immer wieder Ausbildungen und Fortbildungen abgehalten.

An diesem Samstag konnten auch unsere Ladekranführer den praktischen Umgang mit dem Ladekran üben und die Unfallverhütungsvorschriften noch einmal genau durchgehen.

Bei der Fortbildung waren der Aufbau und die Funktionsweise einer LKW Bremsanlage ebenso Thema, wie die rechtlichen Grundlagen und das Verhalten bei einer Kolonnenfahrt bzw. in einem geschlossenen Verband. Neben Übungs- und Einweisungsfahrten mit den verschiedenen Fahrzeugen bei uns im Ortsverband wurde am späten Nachmittag noch eine Kolonnenfahrt mit acht Fahrzeugen durch Augsburg unternommen. Dabei wechselten sich die Fahrer in ihren Fahrzeugen ebenfalls ab.

So konnte am Ende des Tages jeder Fahrer, neben dem theoretisch Erlernten, wertvolle Erfahrungen im Umgang mit den Fahrzeugen mitnehmen und ist so auf vielen Fahrzeugen einsatzbereit.

Kurzinfo zur Fahrt im geschlossenen Verband (Auszug): Für geschlossene Verbände gelten in Deutschland eigene Regeln bzw. Gesetze, die im § 27 und § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geregelt sind. Geschlossen ist ein Verband, wenn dieser für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Beim THW sind alle Fahrzeuge im Verband mit einer blauen Flagge gekennzeichnet. Lediglich am letzten Fahrzeug  ist eine grüne Flagge angebracht. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen dann auch alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung bei rotem Signal passieren, sofern das erste Fahrzeug noch die Ampel bei grünem Signal passiert hat.

 

Dieter Seebach
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)


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