Die Fortbildung für unsere Kraftfahrer begann am Samstagmorgen mit der Theorie. Diese bestand aus den Themen mitzuführende Unterlagen, Mitnahme von Dritten, Ausfüllen des Fahrtenbuches, Pflichten des Kraftfahrers, Rückwärtsfahren, Neuerungen der StVO, Sonder- und Wegerecht und den Grundlagen zum Fahren im geschlossenen Verband (Kolonnenfahrt).
Im Anschluss wurden an verschiedenen Stationen der Umgang mit dem Ladekran und der Seilwinde sowie das Fahren mit dem MTW mit Anhänger in einem Parcours geübt.
Nach der Mittagspause (Danke an unsere Küche!) übten unsere Kraftfahrer das Fahren im geschlossenen Verband. In einer aus 8 Fahrzeugen bestehenden Kolonne ging es dann teils durchs Stadtgebiet, wie auch Überland. Wichtig beim Fahren in einer Kolonne ist, zusammen zu bleiben und die Marschgeschwindigkeit so anzupassen, das auch das langsamste Fahrzeug mithält. So sind die Fahrzeuge in ständigem Kontakt untereinander, wodurch auch das Funken geübt wird.
Nach der Rückkehr in den Ortsverband, dem Tanken der Fahrzeuge, der Fahrzeugpflege und der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft konnte der Dienst gegen 16:00 Uhr beendet werden.
Folgende Fahrzeuge nahmen an der Fahrt im geschlossenen Verband teil:
- MTW ZTr, 2. TZ (Führungsfahrzeug)
- GKW 1.TZ mit Anhänger 3t
- LKW K FGr. R mit Tieflader (ohne Bagger)
- GW-Werkstatt
- GKW 2.TZ mit Anhänger 11t
- LKW K Log mit Anhänger (Bagger-Anbaugeräte)
- WLF
- MTW FGr Log (Schlussfahrzeug)
Infos zum geschlossenen Verband:
Für geschlossene Verbände gelten in Deutschland eigene Regeln bzw. Gesetze, die im § 27 und § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geregelt sind. Geschlossen ist ein Verband, wenn dieser für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Beim THW haben in der Regel alle Fahrzeuge im Verband das Blaulicht eingeschalten und sind mit einer blauen Flagge gekennzeichnet. Lediglich am letzten Fahrzeug ist eine grüne Flagge angebracht. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen dann auch alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung bei rotem Signal passieren, sofern das erste Fahrzeug noch die Ampel bei grünem Signal passiert hat (Teilw. Auszug aus StVO).
Infos: Benjamin Gloeckner
Dieter Seebach
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit