Es war ein kurzer, aber wichtiger Wahlabend, der mit der Wahl einer neuen Helfersprecherin und zwei stellvertretenden Helfersprechern erfolgreich zu Ende ging. Dabei wurde wie folgt gewählt:
Im ersten Wahlgang wurde Stefanie Eulitz zur Helfersprecherin des THW Augsburg gewählt. In den beiden folgenden Wahlgängen folgten Michael Prokoph und Philipp Athenstaedt als stellvertretende Helfersprecher.
Wir gratulieren allen Gewählten herzlich zur Wahl und wünschen Ihnen für die Zukunft viel Erfolg in ihrem Amt.
Gleichermaßen danken wir Vanessa Ettengruber (jetzt anderer OV), Nina Knoblich (jetzt stellv. Ortsbeauftragte) sowie Michael Prokoph für das bisherige Engagement als (stellv.) Helfersprecher. Danke auch an unsere beiden Wahlvorstände, Stefanie Eulitz und Tim Siegel, für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie allen, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen.
Infos zum Helfersprecher gemäß der THW Mitwirkungsrichtlinie
(Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet)
Der Helfersprecher ist sozusagen der "Personalrat" Ortsverbandes. Die Helfervertretung besteht aus einem Helfersprecher und bis zu zwei stellvertretenden Helfersprechern.
Der Helfersprecher vertritt die Interessen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gegenüber dem – übrigens ebenfalls ehrenamtlichen – Ortsbeauftragten als Behördenleitung. Darüber hinaus vertritt er die Interessen der ehrenamtlichen Angehörigen des Ortsverbands auch gegenüber den hauptamtlichen Dienststellen des Technischen Hilfswerks.
Die von den Helfersprechern und Ortsbeauftragten eines jeden Bundeslandes gewählten Landessprecher vertreten dementsprechend die Interessen der Ehrenamtlichen auf Landesebene gegenüber dem THW-Landesbeauftragten, der Bundessprecher als "höchster" ehrenamtlicher Funktionsträger gegenüber der THW-Leitung.
Der Helfersprecher vertritt und unterstützt die Helferinnen und Helfer bei Problemen und tritt als Vermittler auf. Der Helfersprecher berät den Ortsbeauftragten und ist bei personellen Entscheidungen mit anzuhören. Er ist Mitglied des Ortsausschusses.
Wer kann an der Wahl zum Helfersprecher teilnehmen?
Wahlberechtigt sind alle Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wer kann zum Helfersprecher gewählt werden?
Wählbar sind alle volljährigen Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes, die dem THW seit mindestens zwei Jahren angehören. Der Ortsbeauftragte, der stellvertretende Ortsbeauftragte, sowie die Einheitsführer können nicht gewählt werden.
Wann wird gewählt?
Die Wahl des Helfersprechers findet alle fünf Jahre statt.
Die Aufgaben des Helfersprechers im Einzelnen:
- Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern und arbeiten mit diesen bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes vertrauensvoll zusammen.
- Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an den Helfersprecher wenden.
- Die Wahrnehmung seiner Funktion als Helfersprecher entbindet die Helferin oder Helfer nicht von der Erfüllung der ihnen ansonsten obliegenden Aufgaben.
- Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei der
- Berufung und Abberufung von Führungskräften
- Entlassung eines Helfers oder Helferin ohne deren Anträge
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten
- Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte
- Dienst- und Ausbildungsplangestaltung
- Berufung und Abberufung des OB
- Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem Ortsbeauftragten abzustimmen.
- Sie arbeiteten vertrauensvoll mit dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern zusammen.
Dieter Seebach
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit