Für die in den kommenden Monaten stattfindende Sanierung unserer Fahrzeughallen - diese bekommen neue Tore und eine Abgasabsauganlage - waren alle alten Tore demontiert worden. So konnte, geschützt vor dem Regen und mit genügend Abstand, die heutige Helfersprecherwahl im Ortsverband stattfinden.
So wurde gewählt
Im ersten Wahlgang wurde Michael Prokoph zum Helfersprecher des THW Augsburg gewählt. In den beiden folgenden Wahlgängen wurden Nina Knoblich und Vanessa Wehnert als stellvertretende Helfersprecherinnen gewählt.
Wir gratulieren allen Gewählten herzlich zur Wahl und wünschen Ihnen für die Zukunft viel Erfolg in ihrem Amt.
Mit der Neuwahl wurden Tobias Förg als Helfersprecher und Julia Rissler als stellvertretende Helfersprecherin abgelöst. Wir bedanken uns herzlich bei beiden für ihr bis dahin geleistetes Engagement.
Danke auch an unsere Wahlvorstände Tim Siegel und Benjamin Gloeckner für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl.
Infos zum/zur Helfersprecher/Helfersprecherin gemäß der THW Mitwirkungsrichtlinie
Der Helfersprecher ist sozusagen der "Personalrat" Ortsverbandes. Die Helfervertretung besteht aus einem Helfersprecher und bis zu zwei stellvertretenden Helfersprechern.
Der Helfersprecher vertritt die Interessen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gegenüber dem – übrigens ebenfalls ehrenamtlichen – Ortsbeauftragten als Behördenleitung. Darüber hinaus vertritt er die Interessen der ehrenamtlichen Angehörigen des Ortsverbands auch gegenüber den hauptamtlichen Dienststellen des Technischen Hilfswerks.
Die von den Helfersprechern und Ortsbeauftragten eines jeden Bundeslandes gewählten Landessprecher vertreten dementsprechend die Interessen der Ehrenamtlichen auf Landesebene gegenüber dem THW-Landesbeauftragten, der Bundessprecher als "höchster" ehrenamtlicher Funktionsträger gegenüber der THW-Leitung.
Der Helfersprecher vertritt und unterstützt die HelferInnen bei Problemen und tritt als Vermittler auf. Der Helfersprecher berät den Ortsbeauftragten und ist bei personellen Entscheidungen mit anzuhören. Er ist Mitglied des Ortsausschusses.
Wer kann an der Wahl zum Helfersprecher teilnehmen?
Wahlberechtigt sind alle Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wer kann zum Helfersprecher gewählt werden?
Wählbar sind alle volljährigen Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes, die dem THW seit mindestens zwei Jahren angehören. Der Ortsbeauftragte, der stellvertretende Ortsbeauftragte, sowie die Einheitsführer können nicht gewählt werden.
Wann wird gewählt?
Die Wahl der Helfersprecherinnen bzw. des Helfersprecher findet alle fünf Jahre statt.
Die Aufgaben des Helfersprechers im Einzelnen:
- Die Helfersprecherinnen bzw. Helfersprecher vertreten die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern und arbeiten mit diesen bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes vertrauensvoll zusammen.
- Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Helfersprecher wenden.
- Die Wahrnehmung seiner Funktion als Helfersprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm ansonsten obliegenden Aufgaben.
- Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei der
- Berufung und Abberufung von Führungskräften
- Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten
- Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte
- Dienst- und Ausbildungsplangestaltung
- Berufung und Abberufung des OB
Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem Ortsbeauftragten abzustimmen.
Er arbeitet vertrauensvoll mit dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern zusammen.
Dieter Seebach
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)